| 1.) |
Für alle Lieferungen und Leistungen aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Timotrans International GmbH & Co. KG - nachstehend Timotrans genannt - und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Jede Ergänzung und Änderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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| 2.) |
Timotrans akzeptiert Aufträge nur bei gleichzeitiger Vereinbarung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung. Diese übersendet Timotrans gerne bei Bedarf. Die ADSp stehen ebenfalls hier zur Ansicht und in druckbarer Form bereit.
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| 3.) |
Timotrans haftet ausschließlich nach ADSp sowie gemäß HGB (8,33 SZR). Für internationale Transporte ist die Haftung gemäß CMR beschränkt.
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| 4.) |
Terminvereinbarungen von Timotrans sind grundsätzlich unverbindliche Richtwerte. Insbesondere wird keine Haftung für Verzögerungen übernommen, die nicht von Timotrans zu beeinflussen sind, insbesondere aufgrund von Grenzabfertigung bei Ein- und Ausfuhr, Auftraggeberseitig zu stellenden Genehmigungen oder Vorlauffrachten.
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| 5.) |
Der Auftrag wird nur dann von Timotrans für den Auftraggeber mit einer Transportversicherung eingedeckt, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde oder der Auftraggeber bereits in vorangegangenen Aufträgen die Eindeckung beantragt hat.
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| 6.) |
Angebotspreise verstehen sich exklusive Transportversicherung, die Eindeckung kann Timotrans jedoch gerne vermitteln.
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| 7.) |
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. |