Allgemeine Geschäftsbedingungen der Timotrans International GmbH & Co. KG (AGB)

  1. Für alle Lieferungen und Leistungen aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Timotrans International GmbH & Co. KG – nachstehend Timotrans genannt – und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Jede Ergänzung und Änderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  2. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 -. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Die ADSp stehen ebenfalls unter hier zur Ansicht und in druckbarer Form bereit

  3. Als standgeldfreie Zeit stehen bei der Be- oder Entladung von kompletten LKW 2 Stunden zur Verfügung. Je weitere angefangene Stunde wird mit 50.- € abgerechnet

  4. Terminvereinbarungen von Timotrans sind grundsätzlich unverbindliche Richtwerte. Insbesondere wird keine Haftung für Verzögerungen übernommen, die nicht von Timotrans zu beeinflussen sind, insbesondere aufgrund von Grenzabfertigung bei Ein und Ausfuhr, auftraggeberseitig zu stellenden Genehmigungen oder Vorlauffrachten.

  5. Der Auftrag wird nur dann von Timotrans für den Auftraggeber mit einer Transportversicherung eingedeckt, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde oder der Auftraggeber bereits in vorangegangenen Aufträgen die Eindeckung beantragt hat.

  6. Angebotspreise verstehen sich exklusive Transportversicherung, die Eindeckung kann Timotrans jedoch gerne vermitteln.

  7. Sofern Ladehilfsmitteltausch vereinbart ist, gelten hierfür die Kölner Palettentauschregeln, welche wir Ihnen gerne bei Bedarf zu Verfügung stellen. Alternativ stehen diese auch unter www.bgl-ev.de/images/downloads/service/palettentausch.pdf zur Ansicht und in druckbarer Form bereit.

  8. Der Form halber widersprechen wir sämtlichen Frachtabzügen und Aufrechnungen, insbesondere für Statusmeldungen oder verspätetes einreichen von Belegen.

  9. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.